Jürgen Ströckens Ab dem 1. Mai 2006 ist die Ausrüstung bei erstmalig zugelassenen Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bzw. Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät Pflicht. Jeder Fahrer, der ein Kraftfahrzeug mit digitalem Kontrollgerät lenkt, muss eine Fahrerkarte benutzen. Das runde Schaublatt weicht einem Datenspeicher.
Der Gesetzgeber schreibt vor, die digitalen Daten aus dem Datenspeicher auszulesen, zu speichern und an einem separaten Ort zu archivieren. Diese Daten sind dann auf Einhaltung der Sozialvorschriften durch den Unternehmer zu prüfen und Verstöße mit geeigneten Mitteln abzustellen.
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) enthält u.a. Zuständigkeitsreglungen und Bußgeldvorschriften. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) enthält die nationalen Abweichungen von den europäischen Bestimmungen, beispielsweise hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Sozialvorschriften und die Regelung über Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage.
Eine weitere Neuerung sind digitale Chipkarten...Fahrerkarte, Unternehmenskarte und Werkstattkarte. Für die Behörden gibt es die Kontrollkarte.
Die Firma zoom-Tec ist Vertriebspartner der Firma DAKO EDV-Ingenieur- und Systemhaus GmbH.
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